Bundesgerichtshof Urteil vom 26. März 2019 - II ZR 244/17

Schlagworte/Normen:

AGG § 6 Abs. 1 Nr. 1

Leitsätze:

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist bei europarechtskonformer Auslegung jedenfalls insoweit als Arbeitnehmer im Sinne von § 6 Abs.1 Satz1 Nr.1 AGG anzu-sehen, wie bei einer Kündigung seines Geschäftsführerdienstvertrags der sachliche Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes über § 2 Abs. 1 Nr.2 AGG eröffnet ist.