LUFTVERKEHRSRECHT AUCH IN DER LUFT HAT DER RECHTSKOMMENDE VORANG

Selbstverständlich werden auch Urlauber und Geschäftsreisende in rechtlichen Angelegenheiten aus dem Flugrecht, Reiserecht und europäischen Luftverkehrsrecht bei solchen rechtlichen Fragen wie Gepäckschäden, Kofferverlust, Flugverspätung, Flugannullierung und europäischen Fluggastrechten aus der FluggastVO Nr. 261/2004 gut beraten. 

» Interessenvertretung von Fluggesellschaften gegenüber Verwaltungsbehörden einschließlich des Luftfahrt-Bundesamts bei Fragen des Lizenzrechts, der Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie des Lizenzentzuges

» Individuelle Beratung in Bezug auf die Haftungslage einer Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 (Ausgleich, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Falle einer Verspätung, Kofferbeschädigung usw.)

» Probleme bei Abwicklung von Unfallschäden

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Roman Dworkin Rechtsanwaltskanzlei

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